Panama verschärft und vereinheitlicht die Geldwäscheprävention bei Banken

Panama hat die Vorschriften zur Geldwäscheprävention bei Banken aktualisiert und vereinheitlicht. Ausländische Kunden müssen bei Bankgeschäften je nach Risikoprofil mit zusätzlichen Nachweisen rechnen.

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Die Superintendencia de Bancos de Panamá hat mit dem Acuerdo No. 1-2026 die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen überarbeitet und zusammengeführt.

Ein wichtiger Bestandteil ist der risikobasierte Ansatz. Banken müssen ihre Kunden und Geschäftsbeziehungen entsprechend dem jeweiligen Risiko beurteilen und geeignete Verfahren zur Identifizierung, Überprüfung und laufenden Überwachung anwenden. Damit bleiben Herkunft der Mittel, wirtschaftlicher Hintergrund des Kunden und Art der Geschäftsbeziehung zentrale Bestandteile der bankinternen Prüfung.

Für ausländische Bankkunden kann die Regelung deshalb praktische Bedeutung haben. Insbesondere bei Kontoeröffnungen, größeren Überweisungen oder der regelmäßigen Aktualisierung von Kundendaten können Banken Nachweise zur Person, zur wirtschaftlichen Tätigkeit oder zur Herkunft von Geldern verlangen. Welche Dokumente im Einzelfall erforderlich sind, entscheidet die jeweilige Bank auf Grundlage ihres Risikoprofils und der regulatorischen Vorgaben.

Die neue Regulierung wurde im Januar 2026 veröffentlicht und befindet sich in der Umsetzung. Für einzelne technische und organisatorische Anforderungen gelten Übergangsfristen, die teilweise bis 2027 reichen.

Relevanz: Ausländische Bankkunden sollten damit rechnen, bei Kontoeröffnungen, größeren Überweisungen und Datenaktualisierungen zusätzliche Nachweise vorlegen zu müssen. Das kann die Vorbereitung alltäglicher Bankgeschäfte in Panama beeinflussen.

Quelle

Superintendencia de Bancos de Panamá – Acuerdo No. 1-2026

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