Die panamaische Regierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den Erstverkauf neuer Wohnungen teilweise vom Impuesto a la Transferencia de Bienes Inmuebles (ITBI) befreien soll. Der Ministerrat billigte den Entwurf am 29. Juli 2026.
Nach dem derzeitigen Entwurf sollen die ersten 120.000 Balboa des Verkaufspreises von der Steuer befreit sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um den ersten Verkauf einer neuen Wohnung handelt und dieser innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Nutzungsgenehmigung erfolgt. Bei Wohnungen mit einem Wert zwischen 120.001 und 200.000 Balboa soll nur der darüberliegende Betrag nach einer gestaffelten Skala besteuert werden.
Der Entwurf legt außerdem fest, dass die Steuer vom Verkäufer zu tragen ist. Vereinbarungen, mit denen diese Verpflichtung direkt oder indirekt auf den Käufer übertragen wird, sollen unwirksam sein.
Für Immobilienkäufer und Investoren ist die geplante Änderung interessant, weil sie die steuerlichen Rahmenbedingungen beim Erwerb neuer Wohnungen beeinflussen könnte. Noch handelt es sich jedoch um einen Gesetzentwurf. Die Regelung ist daher derzeit nicht geltendes Recht und kann sich während des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern.
Relevanz: Wer den Kauf einer neuen Wohnung in Panama plant, sollte die mögliche Steuerentlastung bei der finanziellen Kalkulation im Blick behalten. Da es sich noch um einen Gesetzentwurf handelt, darf sie jedoch nicht als bereits geltende Regelung eingeplant werden.