Gaceta Oficial
Aufhebung des Beschlusses 20-98 vom 2. Dezember 1998.
Artikel-PDF Offizielle Gaceta Relevanz 35
Der Gemeinderat von San Félix (Consejo Municipal de San Félix) hebt den Beschluss 20-98 aus dem Jahr 1998 auf, der Besitzrechte an einem für die 'villa del indio' vorgesehenen Grundstück gewährte. Die Entscheidung basiert darauf, dass die ursprüngliche Vereinbarung nicht den rechtlichen Anforderungen und Bedingungen entsprach, die für eine formelle Dokumentation erforderlich sind.
S. 11–12
Änderung des Beschlusses 35 vom 11. Dezember 2017 bezüglich der Erteilung eines kommunalen Eigentumstitels an Jhoel Jossue Isaza Castrellon.
Artikel-PDF Offizielle Gaceta Relevanz 30
Der Gemeinderat von San Félix (Consejo Municipal de San Félix) ändert den Beschluss 35 aus dem Jahr 2017, um die Fläche des an Jhoel Jossue Isaza Castrellon vergebenen Grundstücks auf 155,97 Quadratmeter gemäß dem neuen, im April 2026 genehmigten Lageplan zu korrigieren.
S. 13–14
Genehmigung des jährlichen Investitionshaushalts (Jahresplan für Bauvorhaben und Investitionen) 2026, finanziert durch Grundsteuereinnahmen der Gemeinde San Félix.
Artikel-PDF Offizielle Gaceta Relevanz 75
Der Gemeinderat von San Félix (Consejo Municipal de San Félix) genehmigt den jährlichen Einnahmenhaushalt in Höhe von 500.000 Balboas für das Haushaltsjahr 2026, der durch Grundsteuereinnahmen finanziert wird. Von der Gesamtsumme entfallen 25 % auf Betriebsausgaben und 75 % auf Investitionsprojekte, darunter Straßenverbesserungen in den Corregimientos Lajas Adentro, Santa Cruz und San Félix sowie die Ausstattung kommunaler Dienste und die Verbesserung von Wegen im Corregimiento Juay.
S. 15–17
Ermächtigung des Bürgermeisters von La Chorrera, Chuin Fa Chong Wong, zur Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens mit der Erzdiözese Panama bezüglich der Kapelle María Auxiliadora.
Artikel-PDF Offizielle Gaceta Relevanz 30
Der Gemeinderat von La Chorrera (Consejo Municipal de La Chorrera) ermächtigt Bürgermeister Chuin Fa Chong Wong, ein Kooperationsabkommen mit der Erzdiözese Panama zu unterzeichnen. Ziel dieser Vereinbarung ist die Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen zum Nutzen der Bewohner des Sektors Valle Dorado im Corregimiento Barrio Colón, mit einem Fokus auf die pastorale und gemeinnützige Arbeit der Kapelle María Auxiliadora.
S. 18–19
Ermächtigung des Bürgermeisters von La Chorrera zur Prüfung der Gründung eines kommunalen Gemeinschaftsunternehmens für ein Seilbahnsystem im öffentlichen Nahverkehr.
Artikel-PDF Offizielle Gaceta Relevanz 85
Der Gemeinderat von La Chorrera (Consejo Municipal de La Chorrera) ermächtigt den Bürgermeister, die Gründung eines kommunalen Gemeinschaftsunternehmens (empresa municipal mixta) zu prüfen, das mit der Untersuchung, Planung, dem Bau und dem Betrieb eines öffentlichen Personennahverkehrssystems mittels Seilbahn (Teleférico) im Distrikt beauftragt werden soll. Diese Initiative entstand aus der Notwendigkeit, die Verkehrsverbindungen zu verbessern, da die geplante Metrolinie 3 keine direkte Anbindung an den Distrikt La Chorrera vorsieht.
S. 20–21
Änderung von Artikel 5 des Beschlusses 31 vom 29. September 2021 über das kommunale Steuersystem.
Artikel-PDF Offizielle Gaceta Relevanz 70
Der Gemeinderat von La Chorrera (Consejo Municipal de La Chorrera) ändert Artikel 5 des Beschlusses 31 von 2021, um ein neues Bußgeldsystem bei Nichtzahlung der Kfz-Steuer (Kennzeichengebühr) einzuführen. Die gestaffelten Bußgelder reichen von 5 bis 25 Balboas, abhängig von der Dauer des Zahlungsverzugs, mit dem Ziel, die Zahlungsmoral bei kommunalen Steuerpflichten zu verbessern.
S. 22–23
Genehmigung von Namensänderungen und Haushaltskonsolidierungen für Projekte, die aus Grundsteuereinnahmen des Distrikts Las Tablas finanziert werden.
Artikel-PDF Offizielle Gaceta Relevanz 45
Der Gemeinderat von Las Tablas (Consejo Municipal de Las Tablas) genehmigt die Änderung der Projektnamen sowie die Zusammenlegung von Budgets für verschiedene Investitionsprojekte, die aus Grundsteuereinnahmen finanziert werden. Dazu gehören Projekte wie 'Verbesserungen der Hütten am Strand Playa Uverito', die 'Anschaffung eines Busses' (nun umbenannt in Ausstattung kommunaler Dienste) sowie Wege- und Parkverbesserungen in den Corregimientos Bayano und La Laja.
S. 24–25
Gesetz, das das Recht auf onkologisches Vergessen festlegt und andere Bestimmungen erlässt
Artikel-PDF Offizielle Gaceta Relevanz 90
Das Gesetz Nr. 547 legt das „Recht auf onkologisches Vergessen“ in Panama fest. Ziel ist es, die Gleichstellung sicherzustellen und eine Diskriminierung von Personen zu verhindern, die eine Krebserkrankung überstanden haben, insbesondere beim Abschluss von Bank-, Kredit- oder Versicherungsverträgen. Das Gesetz legt fest, dass Personen nach einer fünfjährigen krebsfreien Zeit (ohne Rückfall) nicht mehr verpflichtet sind, ihre onkologische Vorgeschichte offenzulegen. Zudem werden Klauseln oder Bedingungen für nichtig erklärt, die solche Personen benachteiligen, etwa durch höhere Versicherungsprämien oder Ausschlussklauseln. Die Nationalversammlung (ASAMBLEA NACIONAL) ändert hiermit das Gesetzesdekret 9 von 1998, das Gesetz 42 von 2001 sowie das Gesetz 12 von 2012, um diese Schutzrechte fest im Finanz- und Versicherungswesen zu verankern.
S. 2–5
Ernennung der Generalstaatsanwältin für Wahlangelegenheiten
Artikel-PDF Offizielle Gaceta Relevanz 25
Mit dem vorliegenden Exekutivdekret Nr. 13 wird María Eugenia Pérez de Preciado zur Generalstaatsanwältin für Wahlangelegenheiten ernannt. Ihre Amtszeit endet am 31. Dezember 2028. Die Ernennung wird gemäß der Verfassung Panamas und dem Gesetz Nr. 232 von 2021 der Nationalversammlung (ASAMBLEA NACIONAL) zur Bestätigung vorgelegt. Das Dekret tritt mit der offiziellen Amtsübernahme in Kraft.
S. 2–3
Genehmigung der Ernennung von María Eugenia Pérez de Preciado zur Generalwahlstaatsanwältin, durchgeführt durch den Präsidenten der Republik, José Raúl Mulino Quintero, mittels Exekutivdekret 13 vom 7. Mai 2026.
Artikel-PDF Offizielle Gaceta Relevanz 10
Die Nationalversammlung (ASAMBLEA NACIONAL) bestätigt die Ernennung von María Eugenia Pérez de Preciado zur Generalwahlstaatsanwältin. Die Entscheidung folgt der Empfehlung des Ausschusses für Referenzen, Geschäftsordnung, parlamentarische Ethik und Justizangelegenheiten und gilt für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2028. Die Ernennung erfolgte ursprünglich durch das Exekutivdekret 13 vom 7. Mai 2026.
S. 2–3