Bundeskabinett beschließt stärkere Befugnisse für Zoll und Vermögensermittlungen

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz beschlossen. Der Zoll soll damit insbesondere bei Geldwäsche, Vermögen unklarer Herkunft und grenzüberschreitender Finanzkriminalität deutlich stärkere Ermittlungs- und Sicherstellungsbefugnisse erhalten.

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Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf des sogenannten Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes (ZFG) beschlossen. Der vollständige Name lautet „Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität“. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen; der Regierungsentwurf muss noch das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen. Nach den Planungen der Bundesregierung soll das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Ziel der Reform ist vor allem eine stärkere Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Geldwäsche, illegalen Finanzströmen und Verstößen gegen internationale Sanktionen. Gleichzeitig soll die Zollverwaltung organisatorisch neu aufgestellt und stärker digitalisiert werden.

Besonders relevant sind die vorgesehenen erweiterten Möglichkeiten zur Ermittlung und Sicherstellung von Vermögenswerten. Der Zoll soll bedeutsame Vermögensgegenstände sichern können, wenn der Verdacht besteht, dass sie nicht rechtmäßig oder mit nicht rechtmäßigen Mitteln erworben wurden. Außerhalb eines Strafverfahrens soll ein administratives Verfahren zur Klärung der Herkunft solcher Vermögenswerte möglich werden. Eine endgültige Einziehung soll nicht allein aufgrund eines Verdachts erfolgen: Nach dem Regierungsentwurf kann sie am Ende des Verfahrens erfolgen, wenn das zuständige Finanzgericht von der nicht rechtmäßigen Herkunft überzeugt ist.

Auch die technischen Möglichkeiten des Zolls sollen erweitert werden. Vorgesehen sind unter anderem automatisierte Datenanalysen einschließlich des Einsatzes künstlicher Intelligenz, ein verbesserter Datenaustausch zwischen Behörden sowie neue Befugnisse bei der Bekämpfung internationaler Geldwäsche. Das Bundesfinanzministerium nennt außerdem ausdrücklich die Sicherstellung von Kryptowerten als einen Bereich, in dem die Kompetenzen des Zolls an technische Entwicklungen angepasst werden sollen.

Für Auswanderer ist die Entwicklung vor allem dann interessant, wenn beim Wegzug größere Vermögenswerte grenzüberschreitend bewegt werden. Wer beispielsweise hochwertige Uhren, Schmuck, Kunst, Edelmetalle oder andere wertvolle Gegenstände mitnimmt, sollte bestehende Zoll- und Nachweispflichten ohnehin beachten und die weitere Entwicklung des Gesetzes verfolgen. Aus dem Regierungsentwurf folgt jedoch kein allgemeines Verbot, legal erworbenes Vermögen bei einer Auswanderung ins Ausland mitzunehmen.

Auch bei Kryptowerten ist eine differenzierte Betrachtung notwendig. Dass der Regierungsentwurf die Sicherstellung von Kryptowerten ausdrücklich vorsieht, bedeutet nicht automatisch, dass beispielsweise eine Hardware-Wallet beim Grenzübertritt genauso behandelt wird wie Bargeld oder eine wertvolle Uhr. Für Kryptowerte gelten eigene rechtliche und technische Besonderheiten.

Da das Gesetz noch nicht endgültig verabschiedet ist, können sich einzelne Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Wer einen Wegzug mit größeren Vermögenswerten plant, sollte deshalb vor allem die endgültige Fassung und die späteren Anwendungsvorschriften beachten.

Relevanz: Für Auswanderer aus Deutschland kann die Reform insbesondere bei größeren grenzüberschreitenden Vermögensbewegungen relevant werden. Das bedeutet nicht, dass legal erworbenes Vermögen künftig nicht mehr ausgeführt werden darf. Die geplanten erweiterten Ermittlungs-, Kontroll- und Sicherstellungsbefugnisse machen es jedoch noch wichtiger, bei hochwertigen Vermögensgegenständen und komplexeren Vermögensstrukturen Herkunft und Eigentum nachvollziehbar dokumentieren zu können. Das Gesetz ist noch nicht endgültig verabschiedet; nach den derzeitigen Planungen soll es zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Quelle

Bundesministerium der Finanzen

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