Gaceta Oficial
Ermächtigung des Außenministers zur Einbringung eines Gesetzentwurfs bei der Nationalversammlung zur Genehmigung des Auslieferungsvertrags zwischen der Republik Panama und der Republik Argentinien
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Das Kabinett (CONSEJO DE GABINETE) ermächtigt den Außenminister, bei der Nationalversammlung (ASAMBLEA NACIONAL) die Genehmigung des am 22. Juni 2026 zwischen der Republik Panama und der Republik Argentinien unterzeichneten Auslieferungsvertrags zu beantragen. Dieser formale Schritt ist erforderlich, um den Vertrag zu ratifizieren und in die nationale Gesetzgebung aufzunehmen.
S. 22–24
Ermächtigung des Außenministers zur Einbringung eines Gesetzentwurfs bei der Nationalversammlung zur Genehmigung des Vertrags zwischen der Republik Panama und der Republik Argentinien über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen
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Das Kabinett (CONSEJO DE GABINETE) ermächtigt den Außenminister, der Nationalversammlung (ASAMBLEA NACIONAL) den Gesetzentwurf zur Genehmigung des am 22. Juni 2026 zwischen der Republik Panama und der Republik Argentinien unterzeichneten Vertrags über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen vorzulegen. Der Vertrag soll die justizielle Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten bei der Bearbeitung von Strafsachen erleichtern.
S. 25–27
Genehmigung des Haushaltsentwurfs der AUTORIDAD DEL CANAL DE PANAMÁ, der vom Verwaltungsrat der AUTORIDAD DEL CANAL DE PANAMÁ durch den Beschluss Nr. 459 vom 11. August 2026 angenommen wurde, und Anweisung zur Vorlage an die ASAMBLEA NACIONAL
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Das Kabinett (CONSEJO DE GABINETE) hat den jährlichen Haushalt der Panamakanalbehörde (AUTORIDAD DEL CANAL DE PANAMÁ) für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2027 genehmigt. Der zuvor vom Verwaltungsrat der Behörde verabschiedete Haushalt sieht Gesamteinnahmen in Höhe von 5.555.311 Tausend Balboas vor und umfasst Betriebs- und Investitionsausgaben zur Sicherung des laufenden, effizienten Betriebs des Kanals. Der Entwurf wird nun zur verfassungsmäßigen Prüfung an die Nationalversammlung (ASAMBLEA NACIONAL) weitergeleitet.
S. 2–7
Regelung des Kapitels II des Titels I des Buches IV des Steuergesetzbuches in Bezug auf die Regeln zur wirtschaftlichen Substanz für bestimmte passive Einkünfte aus ausländischen Quellen, ergänzt durch das Gesetz 526 vom 28. Mai 2026
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Dieses Exekutivdekret regelt die Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz für Unternehmen, die Teil einer multinationalen Gruppe sind und passive Einkünfte aus ausländischen Quellen in Panama erzielen. Es legt Kriterien für Personal, Einrichtungen, strategische Entscheidungsfindung, Betriebskosten und Outsourcing fest. Zudem werden die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, die fünfjährige Aufbewahrungsfrist für Unterlagen sowie die Bedingungen für die Anrechnung ausländischer Steuern definiert.
S. 3–14
Änderung der Befugnisübertragungen in Angelegenheiten des Auftragswesens gemäß dem einheitlichen Text des Gesetzes Nr. 22 vom 27. Juni 2006, geordnet durch das Gesetz 153 von 2020, und dem einheitlichen Text des Gesetzes Nr. 52 von 2000 zur Reorganisation der CAJA DE AHORROS, geordnet durch das Gesetz 78 von 2019
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Dieser Geschäftsleitungsbeschluss ändert die Befugnisübertragung für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen innerhalb der CAJA DE AHORROS. Es wird eine detaillierte Übersicht der Zuständigkeiten und Betragsgrenzen für verschiedene Management- und Führungspositionen festgelegt, um Entscheidungsprozesse bei der Auswahl von Auftragnehmern, bei Vertragsabschlüssen, Bestellungen und der administrativen Verwaltung von Anschaffungen zu rationalisieren.
S. 15–20
Genehmigung der Befreiung von 50 % der kommunalen Verkaufssteuern auf Speisen und Getränke für Herrn PABLO EMILIO ARBOLEDA MURILLO
Artikel-PDF Offizielle Gaceta Relevanz 20
Dieser Gemeindebeschluss gewährt Herrn PABLO EMILIO ARBOLEDA MURILLO eine Befreiung von 50 % der Gemeindesteuern für den Verkauf von Speisen und Erfrischungsgetränken auf der Plaza San Cristóbal im Stadtbezirk (Corregimiento) Chepo Cabecera. Die Maßnahme soll dem Begünstigten ermöglichen, Gelder zur Deckung persönlicher und familiärer medizinischer Ausgaben zu sammeln.
S. 21–22
Genehmigung einer Spende in Höhe von fünfhundert Balboas (B/ 500,00) an EMILKA LISBETH MONTENEGRO RAMOS
Artikel-PDF Offizielle Gaceta Relevanz 15
Dieser Gemeindebeschluss genehmigt eine einmalige Spende in Höhe von 500 Balboas an Frau EMILKA LISBETH MONTENEGRO RAMOS aus dem Unterstützungsposten für Privatpersonen des Gemeindefonds der Junta Comunal von El Llano. Die Mittel sind dazu bestimmt, der Begünstigten bei der Deckung dringender medizinischer Kosten ihrer Tochter zu helfen.
S. 23–24
Änderung des Gemeindebeschlusses Nr. 14 vom 19. Mai 2026, Artikel 1 und 2, bezüglich Investitionsprojekten für öffentliche Arbeiten, die aus dem Fonds für Grundbesitzsteuern (IBI) des MUNICIPIO DE LA CHORRERA finanziert werden, für das Haushaltsjahr 2026
Artikel-PDF Offizielle Gaceta Relevanz 65
Dieser Gemeindebeschluss ändert den Investitionshaushalt 2026 des MUNICIPIO DE LA CHORRERA, insbesondere in Bezug auf die aus dem Grundbesitzsteuerfonds (IBI) finanzierten Infrastrukturprojekte. Bezeichnungen, Umfang und Budgets verschiedener öffentlicher Arbeiten in verschiedenen Stadtbezirken (wie Bau von Gehwegen, Parkverbesserungen, Gemeindezentren und Wasserleitungen) werden angepasst, was eine Budgeterhöhung von 1.378.113,36 Balboas widerspiegelt.
S. 25–28
Änderung der Projektnamen für die Stadtbezirke Pixvae, Manuel E. Amador Terrero, Las Palmas Cabecera, Corozal, Zapotillo, San Martín de Porres, El María und El Prado im Rahmen des jährlichen Investitions- und Betriebshaushalts, finanziert aus den Mitteln der Grundbesitzsteuer (IBI) für das Haushaltsjahr 2026
Artikel-PDF Offizielle Gaceta Relevanz 50
Dieser Gemeindebeschluss genehmigt die Umbenennung verschiedener Investitionsprojekte in den Stadtbezirken (Corregimientos) des Distrikts Las Palmas (Provinz Veraguas). Diese Maßnahmen, die aus dem Grundbesitzsteuerfonds (IBI) finanziert werden, umfassen Verbesserungen an Gemeindehäusern, den Bau von Wasserleitungen, Stromleitungen und Sportanlagen, wobei die ursprünglich für das Haushaltsjahr 2026 zugewiesenen Budgets beibehalten werden.
S. 29–30
Reduzierung des Akkreditierungsumfangs des Prüflabors CORE LABORATORIES PANAMA, S.A.
Artikel-PDF Offizielle Gaceta Relevanz 35
Der Nationale Akkreditierungsrat (CONSEJO NACIONAL DE ACREDITACION) hat beschlossen, den Akkreditierungsumfang (LE-002) des Labors CORE LABORATORIES PANAMA, S.A. zu reduzieren. Betroffen ist insbesondere die Prüfmethode zur Bestimmung des Dampfdrucks von Erdölprodukten und flüssigen Kraftstoffen (ASTM D5482-20a). Das Labor ist verpflichtet, seine Kunden unverzüglich zu informieren und darf für den entzogenen Teil des Akkreditierungsumfangs kein Akkreditierungssymbol mehr verwenden.
S. 2–3