Die gesetzlichen Renten in Deutschland sind zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent gestiegen. Der aktuelle Rentenwert erhöhte sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro.
Der Bundesrat hatte der Rentenanpassung am 12. Juni 2026 zugestimmt. Die Anpassung erfolgt automatisch; Rentner müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen.
Für einen sogenannten Standardrentner mit 45 Beitragsjahren und einem durchschnittlichen Verdienst ergibt sich nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung eine monatliche Erhöhung um 77,85 Euro.
Der Zeitpunkt, zu dem die höhere Rente erstmals ausgezahlt wird, hängt vom Beginn des Rentenbezugs ab. Wer seit April 2004 oder später Rente bezieht, erhält sie nachschüssig und damit die erhöhte Juli-Rente Ende Juli. Bei einem Rentenbeginn bis März 2004 erfolgt die Zahlung im Voraus.
Auch wer dauerhaft im Ausland lebt und eine deutsche gesetzliche Rente erhält, profitiert grundsätzlich von der allgemeinen Rentenanpassung. Auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland kann eine deutsche gesetzliche Rente weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein. Welche steuerlichen Folgen entstehen, hängt unter anderem vom Wohnsitzstaat, einem gegebenenfalls bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen und der persönlichen steuerlichen Situation ab. Daneben können Besonderheiten bei Krankenversicherung und Rentenzahlung bestehen.
Relevanz: Die Rentenerhöhung verbessert zunächst die Bruttorente. Für Rentner im Ausland kann die Nettoerhöhung jedoch geringer ausfallen als die Bruttoerhöhung. Auch bei einem Wohnsitz im Ausland kann die deutsche gesetzliche Rente weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein; zusätzlich können steuerliche Regelungen des Wohnsitzstaates und ein gegebenenfalls bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen eine Rolle spielen. Krankenversicherung und weitere persönliche Abzüge beeinflussen die tatsächliche Nettoauswirkung ebenfalls. Für die persönliche Finanzplanung sollte deshalb nicht allein die prozentuale Rentenerhöhung betrachtet werden.
Inkrafttreten: